Steuerklasse wechseln – wann lohnt sich das?
6. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit
Die Steuerklasse ist einer der wichtigsten Hebel, um mehr Netto vom Brutto zu behalten. Und das Beste: Du kannst sie jederzeit wechseln – wenn du weißt, wie. Hier erfährst du, welche Steuerklassen es gibt, für wen sich ein Wechsel lohnt und wie du ihn beantragst.
Was ist die Steuerklasse?
In Deutschland wird die Lohnsteuer nicht erst am Jahresende fällig, sondern monatlich direkt vom Gehalt abgezogen. Damit das funktioniert, teilst du dem Finanzamt über die Steuerklasse mit, in welchen familiären Umständen du lebst. Davon hängt ab, wie viel Lohnsteuer du jeden Monat zahlst.
Es gibt sechs Steuerklassen (I bis VI). Die meisten Arbeitnehmer sind in Klasse I, IV oder VI.
Diese Steuerklassen gibt es
Steuerklasse I – für Ledige, Geschiedene oder Verwitwete. Kein besonderer Freibetrag, volle Progression.
Steuerklasse II – für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind. Enthält einen Entlastungsbetrag von 4.260 Euro jährlich, der die Steuerlast spürbar senkt.
Steuerklasse III – für Verheiratete, deren Partner gering oder gar nicht verdient. Gilt als „optimale" Klasse für den besser verdienenden Ehepartner, weil der Grundfreibetrag und die günstigen Tarife voll genutzt werden.
Steuerklasse IV – für Verheiratete mit ähnlichem Einkommen beider Partner. Ähnlich wie Klasse I, aber für Verheiratete.
Steuerklasse V – für Verheiratete, wenn der Partner Klasse III gewählt hat. Hat den höchsten Steuersatz. Nur sinnvoll, wenn der Partner deutlich weniger verdient.
Steuerklasse VI – für Nebenjobs. Kein Grundfreibetrag, daher immer die höchste Steuerlast.
Wann lohnt sich ein Wechsel?
1. Heirat – Klasse III/IV statt I
Wenn du heiratest, wirst du automatisch in Klasse IV eingeordnet. Das ist oft ungünstig, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Die Alternative: Der Besserverdienende wählt Klasse III, der andere Klasse V. Das ergibt insgesamt weniger Steuern für das Paar.
2. Geburt eines Kindes – Klasse II
Alleinerziehende, die bisher in Klasse I waren, sollten unbedingt Klasse II beantragen. Der Entlastungsbetrag von 4.260 Euro pro Jahr senkt die Steuerlast deutlich. Ab 2025 wurde dieser Betrag sogar erhöht.
3. Einseitiger Gehaltssprung
Wenn ein Ehepartner plötzlich deutlich mehr verdient (z. B. nach Beförderung), kann ein Wechsel zu Klasse III/IV sinnvoll sein. Das Paar sollte die beste Kombination neu berechnen.
4. Nebenjob – Klasse VI vermeiden
Wer einen Nebenjob hat, wird automatisch in Steuerklasse VI besteuert. Wenn das Jahresgehalt aus dem Nebenjob den Grundfreibetrag (11.604 Euro für 2026) nicht übersteigt, kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Einbehaltung nach Steuerklasse I–IV stellen und vermeidest eine Nachzahlung.
So beantragst du den Wechsel
Den Wechsel der Steuerklasse beantragst du beim Finanzamt – nicht beim Arbeitgeber. Du kannst das formlos schriftlich tun oder das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel" (Vordruck 75) nutzen. Seit einigen Jahren geht das auch direkt über das Online-Finanzamt ELSTER.
Wichtig zu wissen:
- Der Wechsel gilt ab dem nächsten Abrechnungsmonat
- Du kannst beliebig oft wechseln (aber nicht öfter als einmal pro Jahr)
- Bei einem ungünstigen Wechsel droht eine Nachzahlung im nächsten Steuerbescheid
Rechenbeispiel: Wechsel von I auf III/IV
Annahme: Verheiratetes Paar, Partner A verdient 55.000 Euro, Partner B verdient 20.000 Euro.
| Klasse IV/IV | Klasse III/V | |
|---|---|---|
| Steuerlast gesamt | ca. 12.400 Euro | ca. 9.800 Euro |
| Ersparnis | ca. 2.600 Euro/Jahr |
Das ist kein kleiner Betrag – und ein gutes Beispiel dafür, warum sich der Wechsel lohnen kann.
Fazit: Steuerklasse ist kein Buch mit sieben Siegeln
Ein Steuerklassenwechsel ist schnell beantragt und kann je nach Situation mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen. Vor allem Verheiratete und Alleinerziehende sollten ihre Steuerklasse regelmäßig prüfen und bei Änderungen im Leben (Heirat, Geburt, Gehaltssprung) neu bewerten.
Berechne jetzt, wie viel du mit der richtigen Steuerklasse sparen kannst:
Zum Brutto-Netto-Rechner →Verfasst von Redaktion Steuerrechner.de · Zuletzt aktualisiert: 8. März 2026
Die Redaktion von Steuerrechner.de recherchiert und aktualisiert alle Inhalte auf Basis der offiziellen Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums und der aktuellen Beitragssätze der Sozialversicherung.
Quellen & weiterführende Links
Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf den folgenden amtlichen Quellen und wurden beim Verfassen geprüft:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Aktuelle Steuergesetze, Programmablaufpläne (PAP) und amtliche Hinweise zur Lohnsteuer und Einkommensteuer.
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Offizielle Verdienststatistiken, Medianlöhne nach Branchen und Regionen, alle vier Jahre aktualisiert.
- Bundesagentur für Arbeit – Sozialversicherung
Beitragssätze zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen.
Stand: August 2026 · Alle Werte ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.
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