Pendlerpauschale berechnen
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* Bis 20 km: 0,30 €/km, ab 21 km: 0,38 €/km
Was ist die Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale (offiziell: Entfernungspauschale) ist ein steuerlicher Abzug für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie gilt unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel, egal ob Auto, Fahrrad, ÖPNV oder zu Fuß, und wird über die Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht. Die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung werden mit 30 Cent pro Kilometer angerechnet, ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Satz auf 38 Cent (befristet bis Ende 2026, danach ist eine Neuregelung durch den Gesetzgeber möglich).
Rechenbeispiel: 35 km, 5 Arbeitstage
Eine Arbeitnehmerin wohnt 35 km von ihrer ersten Tätigkeitsstätte entfernt und arbeitet 5 Tage pro Woche im Büro.
- Erste 20 km: 20 × €0,30 = €6,00
- Verbleibende 15 km: 15 × €0,38 = €5,70
- Pauschale pro Arbeitstag: €6,00 + €5,70 = €11,70
- Bei ca. 220 Arbeitstagen im Jahr: 220 × €11,70 = ca. €2.574 im Jahr
Dieser Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % entspricht das einer tatsächlichen Steuerersparnis von rund €772 im Jahr, vorausgesetzt die Werbungskosten übersteigen zusammen mit anderen Posten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von €1.230.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Gilt die Pendlerpauschale auch bei Homeoffice-Tagen?
Nein, die Entfernungspauschale wird nur für Tage angesetzt, an denen die erste Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wird. Für Homeoffice-Tage kann stattdessen die Homeoffice-Pauschale von €6 pro Tag (maximal €1.260 im Jahr) genutzt werden.
Zählt die kürzeste oder die tatsächlich gefahrene Strecke?
Grundsätzlich zählt die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke darf nur angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird, zum Beispiel weil sie durch weniger Stau spürbar schneller ist.
Bekomme ich die Pendlerpauschale auch bei Fahrgemeinschaften?
Ja. Jede Person in der Fahrgemeinschaft kann die volle Entfernungspauschale für die eigene Wegstrecke geltend machen, unabhängig davon, wer tatsächlich fährt und wer sich die Spritkosten teilt.
Was ist die Mobilitätsprämie?
Wer so wenig verdient, dass er keine oder kaum Lohnsteuer zahlt, profitiert nicht von der erhöhten Pauschale ab dem 21. Kilometer als Steuerabzug. Für diese Fälle gibt es die Mobilitätsprämie, eine direkte Auszahlung von 14 % der erhöhten Entfernungspauschale.
Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale), § 101 EStG (Mobilitätsprämie). Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung.