Gib dein zu versteuerndes Einkommen ein und sieh sofort Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG), wahlweise mit Splittingtarif.
€
Einkommen nach Abzug von Werbungskosten und Sonderausgaben, laut Steuerbescheid.
Einkommensteuer
10.548,00 €
pro Jahr
Durchschnittssteuersatz
21,1 %
Steuer / Einkommen
Grenzsteuersatz
35 %
auf den nächsten Euro
Solidaritätszuschlag0,00 €
Steuern gesamt (ohne Kirchensteuer)10.548,00 €
Einkommen nach Steuern39.452,00 €
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Einkommensteuer 2026: So funktioniert der Tarif
Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 Euro zahlst du nichts. Darüber beginnt der Satz bei 14 % und steigt bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 69.878 Euro auf knapp 42 %. Ab diesem Betrag gilt der Spitzensteuersatz von 42 %, und ab 277.825 Euro die sogenannte Reichensteuer von 45 %.
Beispiele: Einkommensteuer bei verschiedenen Einkommen
Zu versteuerndes Einkommen
Grundtarif
Splittingtarif
20.000,00 €
1.570,00 €
0,00 €
30.000,00 €
4.217,00 €
870,00 €
40.000,00 €
7.209,00 €
3.140,00 €
50.000,00 €
10.548,00 €
5.700,00 €
60.000,00 €
14.233,00 €
8.434,00 €
80.000,00 €
22.464,00 €
14.418,00 €
100.000,00 €
30.864,00 €
21.096,00 €
Einkommensteuer, Lohnsteuer und Kirchensteuer
Als Angestellter zahlst du die Steuer monatlich als Lohnsteuer, abhängig von deiner Steuerklasse. Die endgültige Einkommensteuer wird erst mit der Steuererklärung festgesetzt; zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommst du zurück. Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %) kommt auf die Einkommensteuer obendrauf und ist hier nicht enthalten.
Die Einkommensteuer wird nach § 32a EStG auf das zu versteuernde Einkommen berechnet. Bis 12.348 Euro (Grundfreibetrag) fällt keine Steuer an, danach steigt der Satz progressiv von 14 % auf 42 %, ab 277.826 Euro beträgt er 45 %.
Es ist dein Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben (zum Beispiel Vorsorgeaufwendungen) und außergewöhnlicher Belastungen. Den Betrag findest du im Steuerbescheid; er ist die Grundlage für den Tarif.
Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Das senkt die Steuer vor allem, wenn beide Partner sehr unterschiedlich verdienen.
Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Steuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen. Der Grenzsteuersatz ist der Satz, mit dem der nächste zusätzlich verdiente Euro besteuert wird.
Nicht ganz. Die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung nach Steuerklasse. Die Einkommensteuer ist die endgültige Jahressteuer, die das Finanzamt nach der Steuererklärung festsetzt. Die monatliche Lohnsteuer kannst du mit unserem Lohnsteuerrechner berechnen.