Fahrzeugdaten
z.B. 1498 für Golf 1.5 TSI
lt. Fahrzeugpapieren
Ergebnis
Jährliche Kfz-Steuer
€80.20
€6.68/Monat
Zusammensetzung
So wird die Kfz-Steuer berechnet
Hubraum-Steuer (Benziner): €2,00 pro 100ccm bis 1.400ccm, dann €2,20 pro 100ccm
Hubraum-Steuer (Diesel): €9,50 pro 100ccm bis 1.400ccm, dann €11,90 pro 100ccm
CO2-Aufschlag: €2 pro Gramm/km über 95g/km (nur für Neuzulassungen ab 2021)
Elektroautos: Befreiung bis Ende 2030, danach deutlich günstiger
Rechenbeispiel: VW Golf 1.5 TSI
Ein VW Golf 1.5 TSI (Benziner, Erstzulassung 2023) hat 1.498ccm Hubraum und stößt laut Fahrzeugschein 118 g/km CO2 aus.
- Hubraum-Steuer: 1.400ccm × €2,00/100ccm + 98ccm × €2,20/100ccm = €28,00 + €2,16 = €30,16
- CO2-Aufschlag: (118 − 95) g/km × €2 = 23 × €2 = €46,00
- Jährliche Kfz-Steuer: €30,16 + €46,00 = €76,16 / Jahr (ca. €6,35 / Monat)
Zum Vergleich: Der gleiche Hubraum als Diesel würde allein bei der Hubraum-Komponente rund €133,20 / Jahr kosten, deutlich mehr als beim Benziner, wird aber teilweise durch die geringere Mineralölsteuer auf Dieselkraftstoff ausgeglichen.
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer
Wer zahlt die Kfz-Steuer und wann wird sie fällig?
Steuerschuldner ist die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Das Hauptzollamt zieht den Betrag automatisch per SEPA-Lastschrift vom hinterlegten Konto ein, in der Regel einmal jährlich zum Datum der Erstzulassung.
Warum wird bei Diesel-Fahrzeugen mehr Hubraum-Steuer fällig?
Der Gesetzgeber setzt für Diesel einen höheren Steuersatz pro 100ccm an (€9,50 statt €2,00 bis 1.400ccm), da Diesel an der Tankstelle selbst niedriger besteuert wird. Die Kfz-Steuer gleicht diesen Vorteil teilweise wieder aus.
Ab wann gilt der CO2-Aufschlag?
Der CO2-abhängige Aufschlag von €2 pro Gramm über dem Freibetrag von 95 g/km gilt für alle Fahrzeuge mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2021. Für ältere Fahrzeuge greift eine andere, meist günstigere Berechnungsgrundlage.
Muss ich für ein Elektroauto Kfz-Steuer zahlen?
Nein. Rein elektrische Fahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2025 sind bis zum 31. Dezember 2030 vollständig von der Kfz-Steuer befreit. Danach wird nur die Hälfte des sonst üblichen Satzes fällig.
Rechtsgrundlage: §§ 8, 9 Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG). Amtliche Informationen der Generalzolldirektion: zoll.de – Kraftfahrzeugsteuer. Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
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