Dein Werkstudentengehalt
Gib dein monatliches Bruttogehalt und deine Steuerklasse ein.
Keine feste Verdienstgrenze für Werkstudenten
Zur Prüfung der 20-Stunden-Regel
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Werkstudentenprivileg aktiv
Bis 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit bleibt dein Werkstudentenstatus erhalten.
Was bleibt dir?
1.055,93 €
Brutto 1.200,00 € · Steuerklasse 1
- Netto1.055,93 €88.0 %
- Rentenversicherung111,60 €9.3 %
- Lohnsteuer + Soli32,47 €2.7 %
So funktioniert das Werkstudentenprivileg
- ✓Keine Krankenversicherung für dich
- ✓Keine Pflegeversicherung für dich
- ✓Keine Arbeitslosenversicherung für dich
- ·Rentenversicherung: 9,3 % Arbeitnehmeranteil (nicht befreibar)
- ·Lohnsteuer nach Steuerklasse wie bei regulärer Beschäftigung
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- Werkstudentenprivileg 2026
- Nur RV-Pflicht
- BMF-Daten
- 20-Stunden-Regel
Werkstudentenprivileg 2026
Als Werkstudent profitierst du von einer besonderen Regelung in der Sozialversicherung: Solange du während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, zahlst du nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung — Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen für dich.
Anders als beim Minijob gibt es keine feste Verdienstgrenze — entscheidend ist allein die wöchentliche Arbeitszeit. Lohnsteuer zahlst du wie jeder andere Arbeitnehmer nach deiner Steuerklasse; ein Großteil davon bekommst du bei geringem Jahreseinkommen über die Steuererklärung zurück.
Häufige Fragen zum Werkstudentenprivileg
Weitere Rechner
Brutto-Netto-Rechner
Präzise Berechnung für alle Beschäftigungsarten, inklusive Werkstudent-Auswahl.
Minijob-Rechner
Berechne Abgaben für Minijobs bis 603 € pro Monat mit Pauschalsteuer.
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