Steuerklassen 2026BMF-Daten aktuell

Alle 6 Steuerklassen im Vergleich

Finde heraus, welche Steuerklasse für dich gilt, wie viel Lohnsteuer du monatlich zahlst und wie du wechseln kannst — auf Basis der offiziellen BMF-Daten 2026.

  • BMF-Daten 2026
  • Alle 6 Klassen
  • Wechsel-Fristen
  • Keine Anmeldung
Überblick

Was sind Steuerklassen in Deutschland?

Steuerklassen (auch Lohnsteuerklassen genannt) ordnen jeden Arbeitnehmer in Deutschland in eine von sechs Kategorien ein. Sie bestimmen, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber monatlich direkt vom Gehalt einbehält und an das Finanzamt abführt. Welche Klasse für dich gilt, hängt von deinem Familienstand, deiner Erwerbssituation und deinem Einkommen ab — das Finanzamt weist dir die Steuerklasse automatisch zu, wenn du deine Lohnsteuerkarte beantragst oder deine persönlichen Daten über ELSTER meldest.

Die Steuerklasse wirkt direkt auf dein Nettogehalt: Klasse III hat den höchsten Grundfreibetrag und damit die niedrigste Lohnsteuer, Klasse VI dagegen hat keinen Grundfreibetrag und ist die teuerste. Verheiratete können zwischen den Kombinationen IV/IV (beide verdienen ähnlich) und III/V (Alleinverdiener) wählen — die richtige Kombination kann pro Jahr mehrere hundert Euro ausmachen. Ein Wechsel ist einmal pro Kalenderjahr möglich, der Antrag muss bis zum 30. November beim Finanzamt oder online via ELSTER eingereicht werden.

Welche Klasse du aktuell hast, steht auf deiner elektronischen Lohnsteuerkarte (Abruf via ELSTER) oder auf dem Ausdruck, den dir dein Arbeitgeber ausgehändigt hat. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du sofort durchrechnen, wie sich ein Wechsel auf dein monatliches Nettogehalt auswirken würde. Eine detaillierte Anleitung zum Steuerklassen-Wechsel findest du in unserem Ratgeber „Steuerklasse wechseln".

Vergleichstabelle

Steuerklassen auf einen Blick

Geschätzte monatliche Lohnsteuer 2026 (Single, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer).

KlasseFür wen?Besonderheit3.000 € Brutto5.000 € Brutto
1LedigeStandardklasse für Singles — einfache Anwendung300 €955 €
2Alleinerziehende mit mindestens einem KindEntlastungsbetrag von 4.260 € senkt die Steuerlast deutlich230 €860 €
3Verheiratete, bei denen ein Partner deutlich mehr verdientHöchster Grundfreibetrag (19.248 €) — niedrigste Steuerlast130 €760 €
4Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen beider PartnerGerechte Verteilung der Steuerlast bei gleichem Einkommen300 €955 €
5Zweitverdiener in Kombination mit Partner in Klasse IIIErmöglicht dem Haupteinkommen die günstige Klasse III460 €1.115 €
6Zweitjob oder Nebenjob neben dem HauptjobErmöglicht separate Versteuerung eines Zweitjobs495 €1.250 €

* Geschätzte Werte 2026, single, GKV, Bayern, keine KVZ, keine Kirchensteuer. Klasse III immer in Kombination mit V.

Alle Klassen im Detail

Welche Steuerklasse passt zu dir?

Klasse 1

Klasse I — Ledig

Standard für Singles

Für wen
  • Ledige
  • Verheiratete mit gleichem Einkommen beider Partner (Splitting)
  • Geschiedene
  • Verwitwete (nach Ablauf des Jahres der Verwitwung)

Vorteil

Standardklasse für Singles — einfache Anwendung

Nachteil

Kein Splittingvorteil für Verheiratete mit unterschiedlichem Einkommen

Lohnsteuer / Monat
3.000 € Brutto
300 €(10.0 %)
4.000 € Brutto
570 €(14.2 %)
5.000 € Brutto
955 €(19.1 %)
6.000 € Brutto
1.345 €(22.4 %)

Klasse 2

Klasse II — Alleinerziehende

Entlastungsbetrag 4.260 €

Für wen
  • Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
  • Anspruch auf Entlastungsbetrag (4.260 € jährlich)
  • Getrenntlebende oder Eineltern-Familien

Vorteil

Entlastungsbetrag von 4.260 € senkt die Steuerlast deutlich

Nachteil

Nur für Alleinerziehende; Partner in Klasse 4 oder 5 muss aufpassen

Lohnsteuer / Monat
3.000 € Brutto
230 €(7.7 %)
4.000 € Brutto
490 €(12.3 %)
5.000 € Brutto
860 €(17.2 %)
6.000 € Brutto
1.245 €(20.8 %)

Klasse 3

Klasse III — Alleinverdiener

Höchster Grundfreibetrag

Für wen
  • Verheiratete, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient
  • Alleinverdiener mit Partner ohne Einkommen
  • Partner in Kombination mit Steuerklasse V

Vorteil

Höchster Grundfreibetrag (19.248 €) — niedrigste Steuerlast

Nachteil

Der andere Partner zahlt dann Klasse V (sehr hohe Steuer)

Lohnsteuer / Monat
3.000 € Brutto
130 €(4.3 %)
4.000 € Brutto
390 €(9.8 %)
5.000 € Brutto
760 €(15.2 %)
6.000 € Brutto
1.115 €(18.6 %)

Klasse 4

Klasse IV — Verheiratete

Beide verdienen ähnlich

Für wen
  • Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen beider Partner
  • Standard für gleich verdienende Eheleute
  • Gleichzeitig gewählte Klassen III+V günstiger bei ungleichem Einkommen

Vorteil

Gerechte Verteilung der Steuerlast bei gleichem Einkommen

Nachteil

Kein Splitting-Maximum erreicht bei sehr unterschiedlichem Einkommen

Lohnsteuer / Monat
3.000 € Brutto
300 €(10.0 %)
4.000 € Brutto
570 €(14.2 %)
5.000 € Brutto
955 €(19.1 %)
6.000 € Brutto
1.345 €(22.4 %)

Klasse 5

Klasse V — Zweitverdiener

Nur mit Klasse III

Für wen
  • Zweitverdiener in Kombination mit Partner in Klasse III
  • Verheiratete mit deutlich geringerem Einkommen
  • Nur nutzbar in Kombination mit Klasse III des Partners

Vorteil

Ermöglicht dem Haupteinkommen die günstige Klasse III

Nachteil

Kein Grundfreibetrag — höchste Steuerlast aller Klassen

Lohnsteuer / Monat
3.000 € Brutto
460 €(15.3 %)
4.000 € Brutto
775 €(19.4 %)
5.000 € Brutto
1.115 €(22.3 %)
6.000 € Brutto
1.500 €(25.0 %)

Klasse 6

Klasse VI — Nebeneinkommen

Zweitjob ohne Grundfreibetrag

Für wen
  • Zweitjob oder Nebenjob neben dem Hauptjob
  • Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen
  • Mini- oder Midijobs mit eigenem Steuersatz

Vorteil

Ermöglicht separate Versteuerung eines Zweitjobs

Nachteil

Kein Grundfreibetrag — höchste Steuerlast pro Euro

Lohnsteuer / Monat
3.000 € Brutto
495 €(16.5 %)
4.000 € Brutto
855 €(21.4 %)
5.000 € Brutto
1.250 €(25.0 %)
6.000 € Brutto
1.670 €(27.8 %)
Wechsel

Steuerklasse wechseln

Du kannst deine Steuerklasse ändern, wenn sich deine persönliche Situation ändert — zum Beispiel nach einer Eheschließung, Geburt eines Kindes oder bei dauerhaftem Einkommenswechsel. Der Wechsel ist einmal pro Kalenderjahr möglich.

Wann sinnvoll?

Wechselgründe

  • Eheschließung

    Neue Steuerklassen-Kombination prüfen (III/V oder IV/IV).

  • Geburt eines Kindes

    Klasse II für Alleinerziehende möglich.

  • Einkommensänderung

    III/V statt IV/IV bei deutlich ungleichem Gehalt.

  • Neuer Hauptjob

    Klassenanpassung nach erstem Jahresgehalt sinnvoll.

  • Scheidung / Trennung

    Wechsel zurück zu Klasse I oder II.

Regeln

Wichtige Fristen

  • 30. November

    Antragsfrist für Wechsel zum 1. Januar.

  • Ein Wechsel / Jahr

    Nur ein Steuerklassenwechsel pro Kalenderjahr erlaubt.

  • ELSTER

    Antrag online über www.elster.de oder beim Finanzamt.

  • Steuererklärung

    Bereits gezahlte Steuer werden verrechnet.

  • Beide Partner

    Bei Verheirateten müssen beide zustimmen.

Schritt für Schritt

So beantragst du den Wechsel

Online via ELSTER

www.elster.de → Anträge → Steuerklassenwechsel

Brieflich

Formular an dein zuständiges Finanzamt senden

Persönlich

Vor Ort beim Finanzamt — Termin online buchbar

Hinweis

Was passiert mit bereits gezahlten Steuern?

Wenn du mitten im Jahr die Steuerklasse wechselst, werden die zu viel oder zu wenig gezahlten Beträge automatisch bei der jährlichen Steuererklärung ausgeglichen. Du bekommst eine Erstattung oder musst nachzahlen — je nachdem, ob du zu viel oder zu wenig Steuern gezahlt hast. Es entstehen dir keine Nachteile; das System ist genau dafür ausgelegt.

Berechne dein Nettogehalt mit deiner Steuerklasse

Nutze den Brutto-Netto-Rechner mit deiner Steuerklasse für eine genaue monatliche Berechnung inklusive aller Sozialabgaben.

FAQ

Häufige Fragen zu Steuerklassen

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