Abfindungsrechner 2026

Berechne deine Steuerersparnis durch die Fünftelregelung nach § 34 EStG, kostenlos und ohne Anmeldung.

Deine Angaben

Dein zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Abfindung, ohne die Abfindung selbst

Brutto-Abfindungssumme laut Aufhebungsvertrag

Anzahl Kinderfreibeträge (0–5), erhöht den Grundfreibetrag

Ergebnis

Steuerersparnis durch Fünftelregelung

2.429,04

Steuer mit Fünftelregelung

5.400,00

Steuer ohne Fünftelregelung

7.829,04

Netto-Abfindung mit Fünftelregelung

24.600,00

Netto-Abfindung ohne Regelung

22.170,96

Abfindung mit Fünftelregelung

Brutto-Abfindung30.000,00
Netto-Abfindung24.600,00 €
Anteil82.0%
Steuer5.400,00 €
Anteil18.0%

Rechenbeispiel: €50.000 Jahreseinkommen, €30.000 Abfindung

Eine Arbeitnehmerin hat ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von €50.000 und erhält eine Abfindung von €30.000.

  • Steuer auf €50.000 (ohne Abfindung): 6.777,36
  • Steuer auf die Abfindung mit Fünftelregelung: 5.400,00
  • Steuer auf die Abfindung ohne Fünftelregelung: 7.829,04
  • Ersparnis durch die Fünftelregelung: 2.429,04

Ohne Fünftelregelung würde die Abfindung mit dem vollen Grenzsteuersatz auf den Gesamtbetrag versteuert. Die Fünftelregelung verhindert diesen Progressionssprung, indem sie die Steuerwirkung so berechnet, als wäre nur ein Fünftel der Abfindung zusätzliches Einkommen.

Häufige Fragen zur Abfindung

Wie funktioniert die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG verteilt die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre, um den Progressionssprung durch die hohe Einmalzahlung abzufedern. Nur ein Fünftel der Abfindung wird dem Jahreseinkommen hinzugerechnet, die daraus entstehende zusätzliche Steuer wird anschließend verfünffacht.

Wann darf ich die Fünftelregelung nutzen?

Voraussetzung ist eine echte Abfindung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ausgezahlt zusammengeballt in einem Kalenderjahr. Über mehrere Jahre gestreckte Zahlungen oder reguläre Bonuszahlungen erfüllen die Voraussetzungen in der Regel nicht.

Muss ich die Fünftelregelung beantragen?

Der Arbeitgeber wendet die Fünftelregelung häufig schon beim Lohnsteuerabzug an, sofern ihm die Voraussetzungen bekannt sind. Spätestens über die Einkommensteuererklärung kannst du sie in jedem Fall selbst geltend machen, das Finanzamt prüft die Anwendung automatisch, wenn es günstiger ist.

Fallen auf die Abfindung Sozialversicherungsbeiträge an?

Nein. Echte Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei, es fallen weder Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- noch Pflegeversicherungsbeiträge an. Es wird nur Einkommensteuer fällig.

Rechtsgrundlage: § 34 Abs. 1 und 2 EStG (außerordentliche Einkünfte). Vereinfachte Berechnung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die zusätzlich anteilig auf die berechnete Steuer anfallen. Stand: August 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Steuerberatung, für eine verbindliche Berechnung wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt.

Bleib informiert · 1× pro Monat

Benachrichtige mich, wenn sich 2027 BMF-Tarife oder Sozialabgaben ändern. Keine Werbung, kein Spam - versprochen.

🔒 DSGVO-konform · Double-Opt-In · Abmeldung mit 1 Klick in jeder Mail