Deine Angaben
Steht in deiner jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Unbekannt? Lass 0 stehen.
Dein erwartetes Jahresbrutto bis zum Renteneintritt
Verbleibende Erwerbsjahre bis zum geplanten Renteneintritt
Ergebnis
Voraussichtliche monatliche Rente (brutto)
€1.668,97
bei 39,25 Entgeltpunkten insgesamt
Bereits erworben
€850,40
Künftig erworben
€818,57
Zusammensetzung der monatlichen Rente
Rechenbeispiel: 20 Entgeltpunkte, €50.000/Jahr, 20 Jahre bis zur Rente
Ein Arbeitnehmer hat bereits 20 Entgeltpunkte gesammelt, verdient im Schnitt €50.000 brutto im Jahr und geht in 20 Jahren in Rente.
- Entgeltpunkte pro Jahr: €50.000 / €51.944 = 0.963
- Künftige Entgeltpunkte: 0.963 × 20 Jahre = 19.25
- Gesamt-Entgeltpunkte: 20 + 19.25 = 39.25
- Monatliche Rente: 39.25 × €42.52 = €1.668,97
Das ist die Bruttorente vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen der Rentner sowie eventuell anfallender Steuer.
Häufige Fragen zur Rente
Wie werden Entgeltpunkte berechnet?
Ein Entgeltpunkt entspricht dem Verhältnis deines Bruttojahresgehalts zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten (2026: €51.944). Verdienst du genau diesen Betrag, sammelst du einen Punkt pro Jahr. Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von €101.400 werden keine weiteren Punkte mehr angerechnet.
Was ist der aktuelle Rentenwert?
Der aktuelle Rentenwert ist der Euro-Betrag, den ein Entgeltpunkt an monatlicher Rente wert ist. Er wird jährlich zum 1. Juli angepasst und liegt seit Juli 2026 bei €42.52 pro Entgeltpunkt.
Warum finde ich meine Entgeltpunkte nicht?
Deine bisherigen Entgeltpunkte stehen in der jährlichen Renteninformation, die die Deutsche Rentenversicherung ab dem 27. Lebensjahr automatisch verschickt, oder im Online-Konto bei der Deutschen Rentenversicherung. Ohne diese Angabe kannst du das Feld auf 0 lassen und erhältst nur die Prognose für die künftigen Jahre.
Wie genau ist diese Schätzung?
Der Rechner nimmt ein konstantes Gehalt und einen gleichbleibenden Rentenwert an. In der Realität schwanken beide Werte jährlich, zusätzlich wirken sich Kindererziehungszeiten, Arbeitslosigkeit oder Gehaltssprünge auf die tatsächlichen Entgeltpunkte aus. Die Zahl dient als grobe Orientierung, nicht als verbindliche Rentenauskunft.
Berechnungsgrundlage: Rentenformel nach § 63, § 68 SGB VI. Rentenwert und Durchschnittsentgelt: Deutsche Rentenversicherung, Stand Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, keine verbindliche Rentenauskunft. Für genaue Werte nutze deine persönliche Renteninformation.
Bleib informiert · 1× pro Monat
Benachrichtige mich, wenn sich 2027 BMF-Tarife oder Sozialabgaben ändern. Keine Werbung, kein Spam - versprochen.
🔒 DSGVO-konform · Double-Opt-In · Abmeldung mit 1 Klick in jeder Mail