Steuern sparen

Nebenjob & Steuern: Was muss man beachten?

7. Juni 2026 · 6 Min. Lesezeit

Ob Studentenjob, Minijob oder Teilzeit – ein Nebenjob kann dein Einkommen ordentlich aufbessern. Doch spätestens bei der Frage „Muss ich davon Steuern zahlen?" wird es für viele tricky. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen kannst du clever planen und unnötige Abgaben vermeiden.

Wann wird der Nebenjob besteuert?

Entscheidend ist nicht die Anzahl der Jobs, sondern dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 11.604 Euro. Verdienst du insgesamt weniger, zahlst du keine Einkommensteuer – unabhängig davon, ob du einen oder drei Jobs hast.

Wird dein Hauptjob regulär in Steuerklasse I–V abgerechnet, bleibt dort der Grundfreibetrag bereits ungenutzt. Beim Nebenjob wird dann automatisch Steuerklasse VI angewandt – mit dem höchsten Steuersatz, aber trotzdem nur auf den Teil, der den Freibetrag übersteigt.

Minijob: 520-Euro-Grenze im Fokus

Der klassische Minijob bis 520 Euro im Monat (Gleitzone bis 556 Euro) ist steuerlich besonders: Bis zur Grenze zahlst du lediglich 2 % Pauschalsteuer, die dein Arbeitgeber übernimmt. Die Lohnsteuer fällt also für dich persönlich kaum ins Gewicht.

Überschreitest du die 520-Euro-Grenze allerdings regelmäßig, wird der Minijob sozialversicherungspflichtig – und steuerlich ändert sich die Situation ebenfalls. Dann lohnt es sich, die Steuerklasse prüfen zu lassen.

Zweitjob und Steuerklasse VI

Bei einem zweiten Job (neben dem Hauptarbeitsverhältnis) wird automatisch Steuerklasse VI angesetzt. Das bedeutet: kein Grundfreibetrag, kein Vorwegabzug, volle Progression. Konkret heißt das: Auf jeden verdienten Euro wird direkt der Spitzensteuersatz fällig.

Das klingt erstmal hart, ist aber in der Praxis oft weniger schlimm als gedacht – vor allem wenn dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt. In dem Fall kannst du beim Finanzamt einen Antrag auf Einbehaltung nach einer anderen Steuerklasse (I–IV) stellen und vermeidest eine mögliche Nachzahlung.

Wann musst du eine Steuererklärung abgeben?

  • Dein Nebenjob läuft in Steuerklasse VI und dein Gesamtbrutto übersteigt den Grundfreibetrag
  • Du verdienst als Arbeitnehmer mehr als 11.604 Euro im Jahr (bei einem Einzeljob)
  • Du hast neben dem Angestelltenverhältnis selbstständige Einkünfte
  • Dein Ehepartner nutzt die Steuerklassenkombination III/V

In der Steuererklärung wird dann sozialversicherungsrechtlich alles korrekt aufgeteilt – und du bekommst oft einen Teil der zu viel gezahlten Steuern zurück.

Tipps, damit mehr Netto übrig bleibt

  • Pauschale Lohnsteuer: Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber die Steuer für dich – prüfe, ob das für deine Situation günstiger ist als Klasse VI.
  • Grundfreibetrag optimal nutzen: Wenn dein Hauptjob schon den Freibetrag auslastet, ist ein Nebenjob effizienter – jedes zusätzliche Euro wird dann niedriger besteuert.
  • Antrag auf günstigere Steuerklasse: Stell den Antrag beim Finanzamt, wenn dein Gesamteinkommen unter 11.604 Euro bleibt.
  • Arbeitskosten absetzen: Fahrtkosten, Fortbildungen oder Arbeitsmittel kannst du in der Steuererklärung geltend machen.

Fazit: Nebenjob heißt nicht automatisch mehr Steuern

Ein Nebenjob ist eine prima Möglichkeit, dein Einkommen aufzubessern – und in vielen Fällen fällt deutlich weniger Steuer an, als du vielleicht denkst. Der Schlüssel liegt darin, dein Gesamteinkommen im Blick zu behalten, die richtige Steuerklasse zu nutzen und gegebenenfalls eine Steuererklärung zu machen. So bleibt mehr von deinem verdienten Geld bei dir.

Berechne jetzt, wie sich dein Nebenjob auf dein Nettogehalt auswirkt:

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