Bürgergeld beantragen 2026: Regelsatz, Antrag, Fristen
11. August 2026 · 7 Min. Lesezeit
Bürgergeld sichert das Existenzminimum, wenn Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreichen. Weil die Zahlung erst ab dem Tag der Antragstellung erfolgt, zählt bei drohender Bedürftigkeit jeder Tag.
Wie hoch ist der Regelsatz 2026?
- Alleinstehend: 563 € im Monat
- Paare in einer Bedarfsgemeinschaft: je 506 € im Monat, zusammen 1.012 €
- Erwachsene unter 25 im Elternhaushalt: 451 € im Monat
- Jugendliche 14 bis 17 Jahre: 471 € im Monat
- Kinder 6 bis 13 Jahre: 390 € im Monat
- Kinder 0 bis 5 Jahre: 357 € im Monat
Die Sätze gelten seit 2024 unverändert und decken Ernährung, Kleidung, Hygiene und Strom. Miete und Heizung übernimmt das Jobcenter zusätzlich in tatsächlicher, angemessener Höhe.
In 4 Schritten zum Antrag
- 1. Zuständiges Jobcenter finden. Nach Wohnort, meist gibt es ein Jobcenter pro Stadt oder Landkreis.
- 2. Formlosen Erstantrag stellen. Sichert den frühesten möglichen Leistungsbeginn, die ausführlichen Formulare können danach nachgereicht werden.
- 3. Unterlagen einreichen. Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten Monate, Einkommensnachweise, Personalausweis.
- 4. Erstgespräch wahrnehmen. Das Jobcenter lädt zu einem Termin ein, danach folgt der Bewilligungsbescheid.
Wird mein Vermögen angerechnet?
Im ersten Jahr nach der Antragstellung gilt eine Karenzzeit: Vermögen bis zu 15.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft bleibt unberücksichtigt. Selbstgenutztes Wohneigentum in angemessener Größe zählt ebenfalls nicht als Vermögen. Nach der Karenzzeit gelten deutlich niedrigere Freibeträge.
Wird rückwirkend gezahlt?
Nein. Bürgergeld wird grundsätzlich erst ab dem Tag der Antragstellung gezahlt, eine rückwirkende Zahlung für Monate davor ist nicht möglich. Deshalb lohnt sich bei drohender Bedürftigkeit ein sofortiger, notfalls formloser Antrag, auch bevor alle Unterlagen vollständig sind.
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