Wohngeld beantragen 2026: Anspruch, Höhe, Antrag
11. August 2026 · 6 Min. Lesezeit
Wohngeld ist der Mietzuschuss für alle, die arbeiten oder Rente beziehen, aber nicht genug verdienen, um die Wohnkosten allein zu stemmen, und gleichzeitig zu viel für Bürgergeld. Viele Berechtigte beantragen es nie, weil sie die Lücke zwischen beiden Systemen nicht kennen.
Wer hat Anspruch?
Wohngeld steht Mietern und Eigentümern mit geringem Einkommen zu, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, aber bei den Wohnkosten Unterstützung brauchen. Typisch sind Geringverdiener, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien mit mehreren Kindern und durchschnittlichem Einkommen. Wer bereits Bürgergeld bezieht, hat keinen zusätzlichen Anspruch, die Miete wird dort direkt übernommen.
Wovon hängt die Höhe ab?
- Anzahl der Personen im Haushalt
- Gesamteinkommen des Haushalts
- Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung bei Eigentum
- Mietstufe der Stadt oder Gemeinde, teure Städte haben höhere Sätze
Weil die Mietstufen von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind, gibt es keine bundesweit einheitliche Tabelle, die genaue Höhe berechnet die zuständige Wohngeldstelle individuell.
In 3 Schritten zum Antrag
- 1. Zuständige Wohngeldstelle finden. In der Regel beim Bürgeramt oder Rathaus deiner Stadt, viele bieten einen Online-Antrag an.
- 2. Unterlagen zusammenstellen. Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Mietvertrag und aktueller Mietkostenbeleg.
- 3. Antrag einreichen und Bescheid abwarten. Wohngeld wird meist für 12 Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden.
Wohngeld oder Bürgergeld?
Beide Leistungen schließen sich gegenseitig aus. Liegt dein Einkommen so niedrig, dass es selbst mit Wohngeld nicht für den Lebensunterhalt reicht, ist Bürgergeld meist die bessere Wahl, weil dort die vollen Wohnkosten übernommen werden. Im Zweifel lohnt sich eine Beratung bei der Wohngeldstelle, welche Leistung für die eigene Situation passt.
Nicht sicher, was infrage kommt? Der Familienleistungs-Check prüft Wohngeld zusammen mit Bürgergeld, Kindergeld und weiteren Leistungen in einer Eingabe.
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