Entfernungspauschale 2026: 30 Cent, 38 Cent und die Pendlerfalle
28. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit · Aktualisiert für 2026
Millionen Berufstätige in Deutschland fahren täglich zur Arbeit – und die wenigsten wissen, dass die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den größten Werbungskosten-Posten gehört, die das Finanzamt anerkennt. Mit der seit 2021 geltenden Entfernungspauschale von 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km kannst du bei einer 25-km-Strecke rund 1.700 € im Jahr absetzen. In diesem Artikel erklären wir, wie die Pauschale funktioniert, wo die Fallen lauern und wie du sie optimal mit der Homeoffice-Pauschale kombinierst.
Wie funktioniert die Entfernungspauschale?
Die Entfernungspauschale ist die mit Abstand wichtigste Werbungskostenposition für Arbeitnehmer. Sie wird für die einfache Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gewährt – nicht für den Hin- und Rückweg. Das bedeutet: Bei 25 km einfacher Entfernung kannst du 25 km ansetzen, nicht 50. Die Pauschale wird unabhängig vom tatsächlichen Verkehrsmittel gewährt – egal ob du mit dem Auto, dem Motorrad, dem Fahrrad, dem ÖPNV oder zu Fuß zur Arbeit gehst.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt eine gestaffelte Pauschale: Für die ersten 20 Kilometer sind es 0,30 € pro km, ab dem 21. Kilometer sind es 0,38 € pro km. Die Erhöhung der Pauschale ab dem 21. Kilometer wurde im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, um Pendler in ländlichen Regionen zu entlasten, die kaum Alternativen zum Auto haben.
Berechnung an konkreten Beispielen
Beispiel 1: 10 km einfache Strecke. 10 × 0,30 € = 3,00 € pro Tag. Bei 220 Arbeitstagen sind das 660 € pro Jahr.
Beispiel 2: 25 km einfache Strecke. 20 × 0,30 € + 5 × 0,38 € = 6,00 + 1,90 = 7,90 € pro Tag. Bei 220 Arbeitstagen sind das 1.738 € pro Jahr.
Beispiel 3: 50 km einfache Strecke. 20 × 0,30 € + 30 × 0,38 € = 6,00 + 11,40 = 17,40 € pro Tag. Bei 220 Arbeitstagen sind das 3.828 € pro Jahr. Der Höchstbetrag von 4.500 € pro Jahr wird hier nicht ganz ausgeschöpft.
Du kannst die Entfernungspauschale übrigens auch ansetzen, wenn du mit dem Fahrrad zur Arbeit fährst. Dann gelten allerdings 0,30 € pro km für die gesamte Strecke, auch über 20 km hinaus. Die erhöhte Pauschale ab dem 21. Kilometer ist Autofahrern vorbehalten.
Homeoffice-Pauschale und Entfernungspauschale kombinieren
Seit der Homeoffice-Pauschale stellen sich viele die Frage: Wie lassen sich beide Posten optimal kombinieren? Die Antwort ist einfach: Für jeden Tag, an dem du ausschließlich im Homeoffice arbeitest, gilt die Tagespauschale von 6 €. Für jeden Tag, an dem du ins Büro gehst, gilt die Entfernungspauschale. Eine doppelte Anrechnung ist nicht möglich. Ein typisches Beispiel aus der Praxis:
- 220 Arbeitstage, davon 150 im Homeoffice und 70 im Büro
- 25 km einfache Strecke zum Büro
- Homeoffice: 150 × 6 € = 900 €
- Pendlerpauschale: 70 × 7,90 € = 553 €
- Summe: 1.453 € Werbungskosten
Bei einem durchschnittlichen Grenzsteuersatz von 28 % sparst du damit rund 407 € Steuern – zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, der unabhängig von diesen Posten gewährt wird.
Die Pendlerfalle: Was viele falsch machen
Fehler 1: Hin- und Rückweg addieren. Die Entfernungspauschale wird pro Arbeitstag nur für die einfache Strecke gewährt. Viele Steuerpflichtige setzen versehentlich die doppelte Strecke an und merken es nicht. Bei 25 km × 2 würde das Finanzamt 1.250 € pro Jahr anerkennen – real sind es aber nur 625 €. Der Fehler kostet mehrere hundert Euro.
Fehler 2: Strecke falsch messen. Die kürzeste Straßenverbindung zählt, nicht die tatsächlich gefahrene Strecke. Wer einen Umweg über die Autobahn fährt, bekommt nur die kürzeste Route erstattet. Prüfe deine Entfernung mit Google Maps einmal pro Jahr.
Fehler 3: Tage ohne Büroarbeit ansetzen. Wer im Homeoffice arbeitet, Urlaub hat oder krankgeschrieben ist, kann für diese Tage keine Entfernungspauschale ansetzen. Auch Dienstreisen zählen nicht. Die Zahl der Bürotage ist also oft niedriger als die Zahl der Arbeitstage – und genau diese Zahl solltest du in der Anlage N eintragen.
Fazit: Die Pauschale ist bares Geld
Die Entfernungspauschale gehört zu den drei großen Werbungskosten-Posten – neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Homeoffice-Pauschale. Wer auch nur 15 km zur Arbeit pendelt, sollte sie in der Steuererklärung auf jeden Fall ansetzen. Das einzige, was du dafür brauchst, ist die Entfernung in Kilometern und die Anzahl der Bürotage pro Jahr. Beide Werte stehen in deinem Arbeitsvertrag und deiner Zeiterfassung. Rechne mit unserem Reisekostenrechner nach, wie viel du genau sparen kannst – und lies den Homeoffice-Pauschalen-Ratgeber, um beide Posten optimal zu kombinieren.
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Zum Brutto-Netto-Rechner →Verfasst von Redaktion Steuerrechner.de · Zuletzt aktualisiert: 28. Juni 2026
Die Redaktion von Steuerrechner.de recherchiert und aktualisiert alle Inhalte auf Basis der offiziellen Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums und der aktuellen Beitragssätze der Sozialversicherung.
Quellen & weiterführende Links
Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf den folgenden amtlichen Quellen und wurden beim Verfassen geprüft:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Aktuelle Steuergesetze, Programmablaufpläne (PAP) und amtliche Hinweise zur Lohnsteuer und Einkommensteuer.
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Offizielle Verdienststatistiken, Medianlöhne nach Branchen und Regionen, alle vier Jahre aktualisiert.
- Bundesagentur für Arbeit – Sozialversicherung
Beitragssätze zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen.
Stand: August 2026 · Alle Werte ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.
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