Homeoffice-Pauschale 2026: So holst du 1.260 € vom Finanzamt
28. Juni 2026 · 7 Min. Lesezeit · Aktualisiert für 2026
Die Homeoffice-Pauschale gehört zu den wirksamsten Steuererleichterungen für Arbeitnehmer in Deutschland. Wer 2026 an 210 Tagen im Homeoffice arbeitet, kann bis zu 1.260 € steuerlich geltend machen – ohne ein separates Arbeitszimmer, ohne Belege und ohne großen Aufwand. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie die Pauschale funktioniert, wer sie nutzen kann und wie du sie optimal mit der Pendlerpauschale kombinierst.
Wie funktioniert die Homeoffice-Pauschale?
Seit dem Jahr 2023 gilt in Deutschland eine Tagespauschale für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten. Die Regelung wurde mit dem Wachstumschancengesetz eingeführt und ist nach aktueller Rechtslage bis 2026 befristet – eine Verlängerung gilt politisch als wahrscheinlich. Pro Tag im Homeoffice kannst du 6 € als Werbungskosten ansetzen. Das Maximum liegt bei 210 Tagen pro Kalenderjahr – also 1.260 € insgesamt. Im Gegensatz zum häuslichen Arbeitszimmer brauchst du keinen separaten Raum und keine aufwendigen Nachweise.
Wer kann die Pauschale nutzen?
Grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die an einem Kalendertag ausschließlich von zu Hause aus arbeiten. Auch geringfügig Beschäftigte und Teilzeitkräfte profitieren. Wichtig ist nur, dass du deine Arbeitsleistung an dem betreffenden Tag nicht in der Betriebsstätte erbringst. Wer morgens zwei Stunden im Büro ist und den Rest des Tages im Homeoffice verbringt, kann für diesen Tag keine Homeoffice-Pauschale ansetzen. Wer hingegen den ganzen Tag von zu Hause aus arbeitet – auch wenn er zwischendurch kurz eine E-Mail auf dem Handy checkt – kann die 6 € ansetzen.
Wie weise ich die Homeoffice-Tage nach?
Das Finanzamt akzeptiert eine glaubhafte Erklärung in der Steuererklärung. Du trägst im Mantelbogen oder in der Anlage N einfach die Anzahl der Homeoffice-Tage ein – fertig. Stichprobenartig kann das Finanzamt aber Belege verlangen. Sinnvoll ist daher eine einfache Dokumentation:
- Handschriftliche Liste mit Datum, an dem du im Homeoffice warst
- Outlook- oder Google-Kalender-Einträge mit „Homeoffice"
- E-Mails, die du an dem Tag aus dem Homeoffice an Kollegen geschickt hast
- Schichtplan oder eine Bestätigung des Arbeitgebers, dass Homeoffice vereinbart ist
Die Erfahrung zeigt: Wer eine durchgehende Liste führt, hat in einer eventuellen Prüfung keine Probleme. Eine Excel-Tabelle mit Spalten „Datum", „Arbeitsort", „Bemerkung" reicht völlig.
Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale kombinieren
Viele Arbeitnehmer arbeiten im Mix: einige Tage im Büro, andere im Homeoffice. Beide Pauschalen kannst du parallel nutzen – aber nicht für denselben Tag. Hier ein konkretes Beispiel: Stell dir vor, du arbeitest 220 Tage im Jahr, davon 150 im Homeoffice und 70 im Büro. Dein Arbeitsweg beträgt einfach 25 km. Dann ergibt sich:
- Homeoffice-Pauschale: 150 × 6 € = 900 €
- Pendlerpauschale: 70 × (20 × 0,30 € + 5 × 0,38 €) = 70 × 7,90 € = 553 €
- Summe: 1.453 € Werbungskosten – zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €
Bei einem Grenzsteuersatz von rund 30 % sparst du damit 435 € Steuern gegenüber einem Kollegen, der keine Pauschalen nutzt. Die Kombination beider Posten ist also fast immer sinnvoll.
Häufige Irrtümer zur Homeoffice-Pauschale
Irrtum 1: „Ich brauche einen separaten Raum." Falsch. Die Pauschale ist explizit ohne Arbeitszimmer nutzbar. Selbst wer am Küchentisch arbeitet, kann sie geltend machen.
Irrtum 2: „Die 6 € sind brutto." Nein, die Pauschale ist die steuerliche Ausgabe – sie mindert dein zu versteuerndes Einkommen. Der tatsächliche Geldwert hängt von deinem Grenzsteuersatz ab.
Irrtum 3: „Nur wer Vollzeit von zu Hause arbeitet, profitiert." Falsch. Selbst ein einziger Homeoffice-Tag pro Woche bringt 4 × 6 € × 50 Wochen = 1.200 € – und damit mehr als die Pendlerpauschale, wenn du nahe am Büro wohnst.
Fazit: 1.260 € sind realistisch
Die Homeoffice-Pauschale ist 2026 eines der einfachsten Steuer-Themen überhaupt: keine Belege, keine separate Buchführung, keine komplizierte Berechnung. Wer die Voraussetzungen erfüllt, sollte die Pauschale unbedingt nutzen. Kombiniert mit der Pendlerpauschale sind 1.500 bis 2.000 € Werbungskosten pro Jahr realistisch – was bei den meisten Steuerklassen zu einer Erstattung von 300 bis 600 € führt. Rechne mit unserem Brutto-Netto-Rechner durch, wie sich die Steuererstattung auf dein monatliches Netto auswirkt, und lies den Werbungskosten-Ratgeber für alle weiteren absetzbaren Posten.
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Zum Brutto-Netto-Rechner →Verfasst von Redaktion Steuerrechner.de · Zuletzt aktualisiert: 28. Juni 2026
Die Redaktion von Steuerrechner.de recherchiert und aktualisiert alle Inhalte auf Basis der offiziellen Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums und der aktuellen Beitragssätze der Sozialversicherung.
Quellen & weiterführende Links
Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf den folgenden amtlichen Quellen und wurden beim Verfassen geprüft:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Aktuelle Steuergesetze, Programmablaufpläne (PAP) und amtliche Hinweise zur Lohnsteuer und Einkommensteuer.
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Offizielle Verdienststatistiken, Medianlöhne nach Branchen und Regionen, alle vier Jahre aktualisiert.
- Bundesagentur für Arbeit – Sozialversicherung
Beitragssätze zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen.
Stand: August 2026 · Alle Werte ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.
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