Lohnpfändung 2026: Pfändungsfreigrenze, P-Konto, Berechnung
7. Juli 2026 · 9 Min. Lesezeit · Aktualisiert für 2026
Eine Lohnpfändung ist die häufigste Form der Zwangsvollstreckung in Deutschland: Rund 1,4 Millionen Menschen haben 2026 pfändbares Einkommen. Das Gute: Das Gesetz schützt mit der Pfändungsfreigrenze und dem P-Konto dein Existenzminimum — du musst nicht hungern, wenn dein Gehalt gepfändet wird. In diesem Artikel zeige ich dir, wie die Pfändung 2026 funktioniert, wie viel dir bleibt und welche Rechte du hast.
Was ist die Pfändungsfreigrenze 2026?
Die Pfändungsfreigrenze ist der Teil deines Netto-Gehalts, der nicht gepfändet werden darf. Sie liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.491,75 € pro Monat für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten. Dieser Betrag erhöht sich pro unterhaltsberechtigter Person:
- Erste Person: +573,23 € → 2.064,98 €
- Zweite Person: +326,50 € → 2.391,48 €
- Dritte Person: +326,50 € → 2.717,98 €
- Vierte Person: +384,90 € → 3.102,88 €
- Ab fünfter Person: +384,90 € pro Person
Ein Alleinerziehender mit zwei Kindern hat also einen unpfändbaren Grundfreibetrag von 2.391,48 € monatlich — und zusätzlich das halbe Kindergeld für jedes Kind.
Die Pfändungstabelle 2026
Übersteigt dein Netto-Gehalt die Pfändungsfreigrenze, wird nicht der gesamte übersteigende Betrag gepfändet — sondern nur ein Teil nach der Pfändungstabelle. Diese Tabelle stellst du im Brutto-Netto-Rechner nicht direkt ein, sondern sie ergibt sich automatisch aus der Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz. Grob zusammengefasst:
- Pfändbarer Betrag bis 1.309,99 €: 9,5 % des übersteigenden Betrags
- 1.310 – 1.649,99 €: 44 % des übersteigenden Betrags
- 1.650 – 1.989,99 €: 50 % + statischer Betrag
- Ab 1.990 €: kontinuierlich steigend bis 100 % bei sehr hohen Beträgen
Beispiel: Alleinstehend, netto 2.500 €, ohne Unterhaltspflicht. Pfändbarer Betrag = 2.500 – 1.491,75 = 1.008,25 €. Davon werden 9,5 % gepfändet = 95,78 € pro Monat. Vom Netto bleiben 2.404,22 € übrig.
P-Konto: So sicherst du dein Existenzminimum
Seit 2012 ist jedes deutsche Girokonto automatisch ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), sobald eine Pfändung vorliegt. Das bedeutet: Eingehende Zahlungen werden zwar gepfändet, aber der Sockelbetrag von 1.491,75 € pro Monat bleibt unangetastet. Willst du den erhöhten Freibetrag (wegen Unterhaltspflichten), musst du innerhalb von vier Wochen nach der Pfändung einen P-Konto-Bescheinigung bei deiner Bank vorlegen. Diese bekommst du bei einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (Caritas, Diakonie, Verbraucherzentrale) oder beim Amtsgericht.
Wichtig: Die Bank prüft die Bescheinigung formell — sie prüft nicht, ob die Angaben stimmen. Du musst die Unterhaltspflichten aber nachweisen können. Ein Alleinerziehender mit zwei Kindern bekommt eine Bescheinigung über 2.391,48 € + halbes Kindergeld.
Welche Forderungen führen zu einer Lohnpfändung?
Die häufigsten Auslöser sind:
- Steuerschulden beim Finanzamt (oft aus vergessenen Steuererklärungen)
- Beitragsschulden bei der Krankenkasse (Selbstzahler ohne Job)
- Bußgelder aus Verkehrsverstößen oder Strafen
- Privatdarlehen mit gerichtlichem Titel
- Handyrechnungen, die über einen Mahnbescheid zum Titel wurden
- Unterhaltsforderungen von Kindern oder Ex-Partnern
Die Pfändung wegen Unterhalts ist besonders scharf: Hier gilt nicht die Pfändungstabelle, sondern der volle übersteigende Betrag wird gepfändet — abzüglich 50 % über der Pfändungsfreigrenze.
Wie lange dauert eine Lohnpfändung?
So lange, bis die Forderung vollständig beglichen ist. Beispielrechnungen:
- 2.000 € Schuld, 100 € Tilgung/Monat → 20 Monate
- 5.000 € Schuld, 200 € Tilgung/Monat → 25 Monate
- 10.000 € Schuld, 400 € Tilgung/Monat → 25 Monate
Du kannst die Pfändung jederzeit durch eine Einmalzahlung oder außergerichtliche Einigung mit dem Gläubiger beenden. Wer in die Privatinsolvenz geht, bekommt nach 3 oder 5 Jahren Restschuldbefreiung — die Pfändung endet dann automatisch.
Praxis-Tipps
1. Sofort handeln. Bei einer Pfändung hast du maximal 14 Tage, um eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank vorzulegen. Danach ist es deutlich schwieriger.
2. Schuldnerberatung. Caritas, Diakonie und Verbraucherzentralen bieten kostenlose Beratung an. Die Bescheinigung kostet dort 0 – 25 €.
3. Verhandeln. Viele Gläubiger akzeptieren eine Ratenzahlung außerhalb der Pfändung — oft zu besseren Konditionen als die Pfändungstabelle.
4. Insolvenz prüfen. Wer die Schulden nicht tilgen kann, sollte Privatinsolvenz prüfen — die Pfändungsfreigrenze bleibt, danach ist Schluss.
Fazit: Pfändungsfreigrenze schützt dich
Die Pfändungsfreigrenze und das P-Konto sind zwei der wichtigsten Schutzrechte für Verbraucher in Deutschland. Wer gepfändet wird, muss nicht hungern — das Gesetz garantiert das Existenzminimum. Trotzdem ist eine Lohnpfändung ein ernster Schritt, der deine Bonität für Jahre belastet. Wer einmal drin ist, sollte sich professionelle Hilfe holen. Rechne mit unserem Brutto-Netto-Rechner durch, was nach der Pfändung netto übrig bleibt.
Probier's selbst aus: Mit unserem Brutto-Netto-Rechner kannst du sofort berechnen, was bei deinem Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben netto übrig bleibt.
Zum Brutto-Netto-Rechner →Verfasst von Redaktion Steuerrechner.de · Zuletzt aktualisiert: 7. Juli 2026
Die Redaktion von Steuerrechner.de recherchiert und aktualisiert alle Inhalte auf Basis der offiziellen Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums und der aktuellen Beitragssätze der Sozialversicherung.
Quellen & weiterführende Links
Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf den folgenden amtlichen Quellen und wurden beim Verfassen geprüft:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Aktuelle Steuergesetze, Programmablaufpläne (PAP) und amtliche Hinweise zur Lohnsteuer und Einkommensteuer.
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Offizielle Verdienststatistiken, Medianlöhne nach Branchen und Regionen, alle vier Jahre aktualisiert.
- Bundesagentur für Arbeit – Sozialversicherung
Beitragssätze zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen.
Stand: August 2026 · Alle Werte ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.
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