Rürup-Rente 2026: Für wen sich die Basisrente wirklich lohnt
28. Juni 2026 · 8 Min. Lesezeit · Aktualisiert für 2026
Die Rürup-Rente, offiziell „Basisrente" genannt, ist die steuerlich am stärksten geförderte Altersvorsorge in Deutschland – aber sie ist nicht für jeden die richtige Wahl. Mit dem vollständigen Sonderausgabenabzug ab 2026 wird Rürup für Gutverdiener und Selbstständige noch attraktiver. In diesem Artikel zeigen wir, wie die Förderung funktioniert, wer wirklich profitiert und wie du Rürup optimal mit Riester kombinierst.
Wie funktioniert die Rürup-Rente 2026?
Die Rürup-Rente wurde 2005 als Reaktion auf sinkende Rentenansprüche eingeführt und ist nach ihrem Erfinder, dem Wirtschaftsprofessor Bernd Rürup, benannt. Sie richtet sich an alle, die ihre private Altersvorsorge steuerlich absetzen wollen – insbesondere an Selbstständige, Freiberufler und Angestellte, die keine Riester-Förderung erhalten. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine Zulagen, sondern eine reine steuerliche Förderung über den Sonderausgabenabzug.
Der Höchstbetrag liegt 2026 bei 27.565 € pro Jahr für Ledige und 55.130 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Davon können 2026 erstmals 100 % als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Die Übergangsregelung lief seit 2023 schrittweise: 92 % (2023), 94 % (2024), 96 % (2025), 100 % (2026).
Beispielrechnung: Rürup-Förderung mit 40.000 € Brutto
Stell dir einen Angestellten mit 40.000 € Brutto und Steuerklasse I vor, der 4.000 € pro Jahr in eine Rürup-Rente einzahlt. Bei einem Grenzsteuersatz von 26 % ergibt sich folgende Förderung:
- Abzugsfähig (100 % ab 2026): 4.000 €
- Steuerersparnis: 4.000 € × 26 % = 1.040 €
- Effektiver Eigenbeitrag: 4.000 – 1.040 = 2.960 €
- Förderquote: 26 %
Bei höheren Einkommen über 60.000 € Brutto liegt der Grenzsteuersatz bei 35–42 %, die Förderquote steigt entsprechend auf 35–42 %. Die Rürup-Rente ist also linear proportional zum Einkommensteuersatz – je höher das Einkommen, desto wertvoller die Förderung.
Wer profitiert – und wer nicht?
Top-Gruppe: Selbstständige und Freiberufler. Wer als Selbstständiger keine Riester-Förderung erhält und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist (z. B. Lehrer, Hebammen, Ärzte), kann mit Rürup die Rentenlücke steuersparend schließen. Auch wer freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann Rürup nutzen.
Top-Gruppe: Gutverdiener ohne Kinder. Singles mit über 60.000 € Brutto erreichen mit Rürup eine Förderquote von 35–42 %. Riester bringt ihnen nur 175 € Grundzulage – die lohnt sich kaum.
Schlecht geeignet: Geringverdiener. Wer weniger als 25.000 € Brutto verdient, hat einen niedrigen Grenzsteuersatz und damit eine geringe Förderquote. Außerdem wirkt Rürup nur in der Ansparphase – im Alter bringt die Rente weniger, weil man vorher Steuern gespart hat, die im Ruhestand nachgezahlt werden müssen.
Rürup-Rente und Riester-Rente kombinieren
Für Besserverdiener mit Familie empfiehlt sich oft die Kombination beider Vorsorgeformen. Ein typisches Aufteilungsbeispiel: 4.000 € pro Jahr in Riester (für Grund- und Kinderzulagen) plus 6.000 € in Rürup (für die maximale Steuerersparnis). Bei einem 50.000-€-Haushalt liegt die Gesamtförderung dann oft bei über 3.000 € pro Jahr – mehr als mit jeder Einzelform möglich wäre.
Wichtig: Riester-Beiträge werden auf den Sonderausgaben-Höchstbetrag angerechnet, Rürup-Beiträge ebenfalls. Das Finanzamt prüft die Gesamtsumme. Eine clevere Aufteilung heißt: Riester zuerst voll ausschöpfen (für die Zulagen), Rürup-Beiträge nachschießen bis zum Höchstbetrag. So holst du aus beiden Welten das Maximum.
Auszahlung und Besteuerung im Alter
Die Rürup-Rente wird frühestens ab dem 62. Lebensjahr als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist – anders als bei manchen Riester-Verträgen – nicht möglich. Auch eine Teilverrentung mit Restkapital ist ausgeschlossen. Der ausgezahlte Betrag wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert, allerdings nur zu einem bestimmten Anteil: Der Besteuerungsanteil steigt seit 2020 in Stufen – 50 % (2020), 56 % (2022), 58 % (2023), 60 % (2024), 62 % (2025), 64 % (2026) – bis er 2040 bei 100 % angekommen ist. Für 2026 ausgezahlte Renten sind also 64 % der Rente als zu versteuerndes Einkommen anzugeben. Da Rentner in der Regel weniger Einkommen haben als im Erwerbsleben, fällt der effektive Steuersatz dann oft niedriger aus.
Produktformen und Anbieter
Die Rürup-Rente gibt es in drei Hauptproduktformen:
- Klassische Rürup-Rente: Garantierte Rente, niedrige Rendite, hohe Sicherheit. Für sicherheitsorientierte Sparer.
- Fondsgebundene Rürup-Rente: Höhere Renditechancen, aber auch höhere Schwankungen. Empfohlen bei langer Laufzeit (über 20 Jahre).
- Hybridprodukte: Kombination aus Garantie und Fonds. Beliebt, weil sie die Vorteile beider Welten vereinen.
Bei der Anbieterauswahl zählt nicht nur die Rendite, sondern auch die Effektivkosten (Verwaltung, Abschluss, Fondskosten). Eine Rürup-Rente über 30 Jahre kann durch hohe Abschlusskosten mehrere tausend Euro an Renditechancen verlieren. Achte auf eine Abschlusskosten-Quote unter 2 % der Beitragssumme.
Fazit: Rürup für Gutverdiener, Riester für Familien
Die Rürup-Rente ist 2026 die steuerlich am stärksten geförderte Vorsorgeform – aber sie passt nicht zu jedem. Wer als Angestellter über 60.000 € Brutto verdient und keine oder wenige Kinder hat, sollte Rürup in Betracht ziehen. Selbstständige kommen ohnehin kaum daran vorbei. Wer hingegen Kinder hat und ein normales Einkommen, fährt mit der Riester-Rente meist besser. Und für die meisten lohnt sich die Kombination beider Formen, um die maximale Förderung herauszuholen. Rechne mit unserem Brutto-Netto-Rechner durch, wie sich dein Netto durch die steuerliche Förderung verändert.
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Zum Brutto-Netto-Rechner →Verfasst von Redaktion Steuerrechner.de · Zuletzt aktualisiert: 28. Juni 2026
Die Redaktion von Steuerrechner.de recherchiert und aktualisiert alle Inhalte auf Basis der offiziellen Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums und der aktuellen Beitragssätze der Sozialversicherung.
Quellen & weiterführende Links
Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf den folgenden amtlichen Quellen und wurden beim Verfassen geprüft:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Aktuelle Steuergesetze, Programmablaufpläne (PAP) und amtliche Hinweise zur Lohnsteuer und Einkommensteuer.
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Offizielle Verdienststatistiken, Medianlöhne nach Branchen und Regionen, alle vier Jahre aktualisiert.
- Bundesagentur für Arbeit – Sozialversicherung
Beitragssätze zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen.
Stand: August 2026 · Alle Werte ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.
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