Steuerklassenwechsel bei Heirat 2026: III/V vs IV/IV, Beispielrechnung
7. Juli 2026 · 7 Min. Lesezeit · Aktualisiert für 2026
Heirat ist einer der wenigen Anlässe, bei dem du die Steuerklasse unterjährig wechseln kannst — und eine kluge Wahl spart mehrere hundert Euro pro Jahr an Lohnsteuer. In diesem Artikel erklären wir die drei Optionen IV/IV, III/V und IV/IV mit Faktor mit konkreten Beispielrechnungen.
Was passiert automatisch bei der Heirat?
Wenn du heiratest, werden beide Partner automatisch in Steuerklasse IV eingestuft — sofern ihr nicht aktiv eine andere Kombination beantragt. Das passiert über die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM), die automatisch aktualisiert wird. Bei gemeinsamer Antragstellung könnt ihr direkt die Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor wählen.
Wichtig: Die Steuerklassenwahl gilt ab dem Tag der Heirat — auch rückwirkend für den Lohnsteuerabzug des laufenden Monats. Wenn ihr also am 15. Mai heiratet, gilt die neue Steuerklasse ab dem 1. Mai — und die Lohnsteuer für den Mai wird entsprechend neu berechnet.
Die drei Kombinationen im Vergleich
Bei der Steuerklassenwahl für Ehepaare gibt es drei Kombinationen:
1. IV/IV (Standard bei Heirat). Beide Partner werden nach dem gleichen Tarif besteuert. Sinnvoll, wenn beide ähnlich viel verdienen oder wenn beide ungefähr die gleiche monatliche Lohnsteuer zahlen sollen. Die Einkommensteuer am Jahresende bleibt gleich wie bei jeder anderen Kombination — nur die Verteilung unterscheidet sich.
2. III/V. Der Höherverdiener bekommt die günstige Klasse III, der Geringerverdiener die teurere Klasse V. Sinnvoll bei deutlichen Einkommensunterschieden ab 60:40. Die Familie zahlt monatlich weniger Lohnsteuer — und holt damit im laufenden Jahr mehr Liquidität raus. In der Steuererklärung wird die Differenz dann nachberechnet.
3. IV/IV mit Faktor (Faktorverfahren). Seit 2010 verfügbar. Verteilt die Lohnsteuer gerechter auf beide Partner, ohne dass die Einkommensteuer am Ende nachberechnet werden muss. Sinnvoll bei mittleren Einkommensunterschieden und wenn beide Partner Wert auf ausgeglichene monatliche Lohnsteuer legen.
Beispielrechnung: 4.000 € + 2.500 €
Stell dir ein frisch verheiratetes Paar vor, beide kirchensteuerpflichtig (9 %), Steuerklasse wechselt von I/III auf Wunsch:
Variante 1 — IV/IV:
- Partner A (4.000 € brutto, Steuerklasse IV): 480 € Lohnsteuer
- Partner B (2.500 € brutto, Steuerklasse IV): 220 € Lohnsteuer
- Familie zahlt: 700 € Lohnsteuer pro Monat
Variante 2 — III/V (Antrag):
- Partner A (4.000 €, Steuerklasse III): 360 € Lohnsteuer
- Partner B (2.500 €, Steuerklasse V): 290 € Lohnsteuer
- Familie zahlt: 650 € Lohnsteuer pro Monat
Die Familie spart mit III/V 50 € pro Monat = 600 € pro Jahr an Lohnsteuer. Am Jahresende gleicht das Finanzamt den Effekt aus — die Einkommensteuer bleibt insgesamt gleich. ABER: Während des Jahres hat die Familie 600 € mehr auf dem Konto.
Variante 3 — IV/IV mit Faktor:
Das Faktorverfahren berechnet für jeden Partner einen individuellen Faktor, sodass die monatliche Lohnsteuer beider ungefähr dem tatsächlichen Splittingvorteil entspricht. Im konkreten Beispiel würden beide ähnlichere Beträge zahlen — z. B. Partner A 425 € und Partner B 270 €. Es gibt keine nennenswerte Nachzahlung am Jahresende.
Welche Kombination ist die beste?
Die Antwort hängt vom Einkommensverhältnis ab:
- Einkommen gleich (z. B. 4.000 + 4.000 €): IV/IV oder IV/IV mit Faktor
- Einkommensunterschied moderat (60:40): III/V oder IV/IV mit Faktor
- Einkommensunterschied groß (z. B. 90:10): III/V bringt am meisten Lohnsteuerersparnis, dafür hohe Nachzahlung am Jahresende
- Elternzeit: Wechsel auf günstigere Klasse für den erwerbstätigen Partner möglich
Praxis-Tipps
1. Beide Anträge zusammen. Die Steuerklassenwahl muss von beiden Partnern unterschrieben werden. Beim Standesamt oder direkt beim Finanzamt abgeben.
2. Erst nach Heirat denken. Eine Heirat nur zur Steuerersparnis („Ehesteuer") lohnt sich nicht — die Lohnsteuerersparnis beträgt selten mehr als 1.000 € pro Jahr.
3. Jährlich prüfen. Wenn sich die Einkommenssituation ändert (Gehaltserhöhung, Jobwechsel, Elternzeit), solltest du die Kombination neu bewerten. Bis 30. November ist ein jährlicher Wechsel möglich.
Fazit: III/V vs IV/IV ist eine Liquiditätsfrage
Die Steuerklassenwahl bei Heirat ändert nur die monatliche Lohnsteuer-Verteilung — die Einkommensteuer am Jahresende bleibt in allen Kombinationen gleich. Wer monatlich mehr Liquidität braucht, ist mit III/V gut bedient. Wer eine Nachzahlung am Jahresende scheut, wählt IV/IV mit Faktor. Rechne mit unserem Steuerklassen-Vergleich durch, welche Kombination für euch optimal ist.
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Zum Brutto-Netto-Rechner →Verfasst von Redaktion Steuerrechner.de · Zuletzt aktualisiert: 7. Juli 2026
Die Redaktion von Steuerrechner.de recherchiert und aktualisiert alle Inhalte auf Basis der offiziellen Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums und der aktuellen Beitragssätze der Sozialversicherung.
Quellen & weiterführende Links
Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf den folgenden amtlichen Quellen und wurden beim Verfassen geprüft:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Aktuelle Steuergesetze, Programmablaufpläne (PAP) und amtliche Hinweise zur Lohnsteuer und Einkommensteuer.
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Offizielle Verdienststatistiken, Medianlöhne nach Branchen und Regionen, alle vier Jahre aktualisiert.
- Bundesagentur für Arbeit – Sozialversicherung
Beitragssätze zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen.
Stand: August 2026 · Alle Werte ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.
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