Mindestlohn 2027: 14,60 € pro Stunde – das ändert sich für Minijob und Gehalt
10. August 2026 · 6 Min. Lesezeit · Amtlich beschlossen für 2027
Die Mindestlohnkommission hat es bereits 2025 amtlich beschlossen, und die Bundesregierung hat es per Verordnung bestätigt: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 € pro Stunde. Es ist die zweite Stufe einer zweistufigen Erhöhung – zuvor war der Mindestlohn bereits zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € gestiegen. Weil die Minijob-Grenze gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt ist, hat das automatisch Folgen für Millionen Minijobber in Deutschland.
Die Mindestlohn-Entwicklung im Überblick
| Zeitraum | Mindestlohn | Minijob-Grenze |
|---|---|---|
| 2025 | 12,82 € | 556 € |
| 2026 (aktuell) | 13,90 € | 603 € |
| 2027 | 14,60 € | ≈ 633 € |
Werte für 2027 auf Basis der amtlich beschlossenen Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Die genaue Minijob-Grenze wird vom Gesetzgeber im Herbst 2026 final bekanntgegeben.
Warum steigt die Minijob-Grenze automatisch mit?
Seit der Minijob-Reform 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze keine feste Zahl mehr, sondern an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden zum jeweils gültigen Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt die Minijob-Grenze automatisch zum selben Zeitpunkt mit – ohne separaten Gesetzgebungsprozess. Genau das ist 2027 wieder der Fall: Mit 14,60 € Mindestlohn ergibt sich eine Minijob-Grenze von rund 633 € im Monat, 30 € mehr als 2026.
Für dich als Minijobber bedeutet das: Du kannst 2027 mehr verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden – dein Brutto bleibt weiterhin gleich deinem Netto, solange du unter der neuen Grenze bleibst.
Auswirkungen auf Midijob und Vollzeitgehalt
Auch der Übergangsbereich (Midijob) verschiebt sich: Er beginnt künftig direkt über der neuen Minijob-Grenze von 633 € und reicht weiterhin bis 2.000 € im Monat, mit reduzierten Sozialabgaben in der Gleitzone. Wer regulär in Vollzeit oder Teilzeit auf Stundenlohnbasis arbeitet und aktuell nah am Mindestlohn verdient, sieht die Erhöhung direkt auf der Gehaltsabrechnung ab Januar 2027 – ohne dass ein neuer Arbeitsvertrag nötig ist. Der Mindestlohn ist eine gesetzliche Lohnuntergrenze; Arbeitgeber müssen sie automatisch einhalten.
Weitere Änderungen, die für 2027 diskutiert werden
Neben dem amtlich beschlossenen Mindestlohn kursieren aktuell weitere mögliche Änderungen für 2027, die aber noch nicht final beschlossen sind und sich im parlamentarischen Verfahren noch ändern können:
- Ein höherer Grundfreibetrag in der Einkommensteuer (im Gespräch: rund 12.564 €, aktuell 12.348 €)
- Ein höherer Kinderfreibetrag (im Gespräch: rund 3.714 € pro Elternteil)
- Eine schrittweise Kindergelderhöhung in Richtung 272 € pro Monat
- Angepasste Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung durch die reguläre jährliche Anpassung an die Lohnentwicklung
Wir aktualisieren diesen Artikel und unsere Rechner, sobald diese Werte amtlich beschlossen sind – bis dahin gelten sie ausdrücklich als Planung, nicht als geltendes Recht.
Was du jetzt tun kannst
Die Erhöhung wird automatisch zum 1. Januar 2027 wirksam – du musst nichts beantragen. Wenn du aktuell als Minijobber nah an der 603-€-Grenze arbeitest, lohnt sich ein Gespräch mit deinem Arbeitgeber über mehr Stunden ab 2027. Prüfe mit unserem Minijob-Rechner, wie sich ein höheres Gehalt auf dein Netto auswirkt, oder nutze den Midijob-Rechner für den Übergangsbereich.
Probier's selbst aus: Berechne mit unserem Brutto-Netto-Rechner, wie sich dein Gehalt bei einer Lohnerhöhung tatsächlich auf dein Netto auswirkt.
Zum Brutto-Netto-Rechner →Verfasst von Redaktion Steuerrechner.de · Zuletzt aktualisiert: 10. August 2026
Die Redaktion von Steuerrechner.de recherchiert und aktualisiert alle Inhalte auf Basis der offiziellen Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums und der aktuellen Beitragssätze der Sozialversicherung.
Quellen & weiterführende Links
Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf den folgenden amtlichen Quellen und wurden beim Verfassen geprüft:
- BMAS – Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
Offizielle Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur zweistufigen Mindestlohnerhöhung 2026/2027.
- Mindestlohnkommission – Entwicklung des Mindestlohns
Amtlicher Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 mit den Stufen 13,90 € (2026) und 14,60 € (2027).
- Bundesregierung.de – Mindestlohn steigt
Einordnung der Bundesregierung zur Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.
Stand: August 2026 · Alle Werte ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.
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