Das ändert sich 2027: Steuerreform, Mindestlohn und höhere Beitragsbemessungsgrenzen
4. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit · Stand der Gesetzgebung: Oktober 2026
Zum Jahreswechsel ändern sich mehrere Zahlen, die dein Netto direkt beeinflussen. Manche sind schon beschlossen, andere stehen als Verordnungs- oder Gesetzentwurf im Raum. Damit du weißt, worauf du dich verlassen kannst, trennen wir in diesem Überblick sauber nach dem Status.
Überblick: 2026 gegen 2027
| Größe | 2026 | 2027 | Status |
|---|---|---|---|
| Mindestlohn | 13,90 € | 14,60 € | beschlossen |
| Beitragsbemessungsgrenze RV/AV | 8.450 €/Monat | 8.850 €/Monat | Verordnungsentwurf |
| Beitragsbemessungsgrenze KV/PV | 5.812,50 €/Monat | 6.375 €/Monat | Verordnungsentwurf |
| Grundfreibetrag | 12.348 € | 12.564 € | Gesetzentwurf |
| Kinderfreibetrag (je Kind) | 9.756 € | 10.056 € | Gesetzentwurf |
| Kindergeld (je Kind/Monat) | 259 € | 267 € | Gesetzentwurf |
1. Mindestlohn: 14,60 € ab Januar 2027
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € pro Stunde und ist per Verordnung bereits beschlossen. Bei einer 40-Stunden-Woche sind das rund 2.530 € brutto im Monat. Die Minijob-Grenze zieht automatisch mit und steigt auf etwa 633 €. Alle Details findest du in unserem Artikel zum Mindestlohn 2027. Was dein Stundenlohn netto ergibt, zeigt der Stundenlohn-Rechner.
2. Beitragsbemessungsgrenzen steigen
Das Bundesarbeitsministerium hat am 21. September 2026 den Entwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößen für 2027 vorgelegt. Grundlage ist die Lohnentwicklung 2025 von 4,38 %. Die Grenzen, bis zu denen Beiträge anfallen, sollen so aussehen:
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: 106.200 € im Jahr (8.850 € im Monat)
- Kranken- und Pflegeversicherung: 76.500 € im Jahr (6.375 € im Monat)
- Bezugsgröße: 49.560 € im Jahr (4.130 € im Monat)
Für Gutverdiener bedeutet das: Bis zu einem höheren Gehalt werden Sozialabgaben fällig, das Netto fällt im oberen Bereich also etwas niedriger aus, als wenn die Grenzen unverändert blieben. Bundesregierung und Bundesrat müssen die Verordnung noch beschließen, das gilt üblicherweise als Formsache.
3. Einkommensteuerreform 2027
Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 beschlossen. Entlastet werden sollen vor allem Familien sowie kleine und mittlere Einkommen. Geplant ist unter anderem:
- Grundfreibetrag von 12.348 € auf 12.564 €
- Kinderfreibetrag auf 10.056 € je Kind
- Kindergeld von 259 € auf 267 € pro Monat
Noch ist das kein geltendes Recht: Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen, und im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen möglich. Wie die Einkommensteuer nach dem heutigen Tarif ausfällt, kannst du mit dem Einkommensteuerrechner prüfen.
4. Krankenkassen-Zusatzbeitrag: Entscheidung im November
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 steht noch nicht fest. Er wird im November 2026 nach der Sitzung des GKV-Schätzerkreises bekannt gegeben. Prognosen reichen von etwa 3,3 bis 3,9 % nach 2,9 % im Jahr 2026. Je höher der Wert, desto mehr teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusätzlich: Arbeitnehmer zahlen die Hälfte davon.
Was bedeutet das für dein Netto?
Die geplante Steuerentlastung wirkt vor allem bei kleinen und mittleren Einkommen, während höhere Beitragsbemessungsgrenzen und ein möglicherweise höherer Zusatzbeitrag das Netto wieder dämpfen. Wie die Bilanz am Ende aussieht, hängt von den endgültigen Zahlen ab. Bis dahin kannst du mit dem Brutto-Netto-Rechner dein Netto nach den aktuell geltenden Werten 2026 berechnen.
Bleib auf dem Laufenden: Wir stellen unsere Rechner auf die 2027er Werte um, sobald sie amtlich sind.
Zum Brutto-Netto-Rechner →Verfasst von Redaktion Steuerrechner.de · Zuletzt aktualisiert: 4. Oktober 2026
Die Redaktion von Steuerrechner.de recherchiert und aktualisiert alle Inhalte auf Basis der offiziellen Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums und der aktuellen Beitragssätze der Sozialversicherung.
Quellen & weiterführende Links
Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf den folgenden amtlichen Quellen und wurden beim Verfassen geprüft:
- Deutsche Rentenversicherung: Rechengrößen der Sozialversicherung 2027
Pressemeldung zum Verordnungsentwurf mit Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgröße 2027.
- PwC: Bundeskabinett beschließt Einkommensteuerreform 2027
Einordnung des Kabinettsentwurfs vom 2. September 2026 mit Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld.
- Handwerksblatt: Neue Rechengrößen für die Sozialversicherung 2027
Überblick über die geplanten Rechengrößen für 2027.
Stand: Oktober 2026 · Alle Werte ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.
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