Einkommensteuertabelle 2026: Grundtarif, Splittingtarif und Steuersätze
15. Oktober 2026 · 9 Min. Lesezeit · Tarif nach § 32a EStG, Veranlagungsjahr 2026
Die Einkommensteuer ist keine Prozentzahl, sondern eine Kurve: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Satz auf den nächsten Euro. Diese Seite zeigt den Tarif 2026 als Tabelle, getrennt für Alleinstehende (Grundtarif) und Ehepaare (Splittingtarif), mit Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz, und erklärt, wie du die Zahlen auf dein eigenes Einkommen übertragen kannst.
Die Tarifzonen 2026
Der Tarif besteht aus fünf Zonen. Alle Beträge beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen im Jahr:
- Bis 12.348 Euro: Grundfreibetrag, keine Steuer.
- 12.349 bis 17.799 Euro: erste Progressionszone, der Grenzsteuersatz steigt von 14 % auf etwa 24 %.
- 17.800 bis 69.878 Euro: zweite Progressionszone, der Grenzsteuersatz steigt bis auf etwa 42 %.
- 69.879 bis 277.825 Euro: Spitzensteuersatz von 42 %.
- Ab 277.826 Euro: Reichensteuer von 45 %.
Grundtarif: Steuer für Alleinstehende
Der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen, der Grenzsteuersatz der Satz auf den nächsten Euro. Der Solidaritätszuschlag fällt erst über einer Freigrenze von 20.350 Euro Einkommensteuer an und wird dann stufenweise bis auf 5,5 % der Steuer angehoben.
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer | Durchschnittssatz | Grenzsteuersatz | Soli |
|---|---|---|---|---|
| 15.000 € | 435 € | 2,9 % | 18,9 % | 0 € |
| 20.000 € | 1.570 € | 7,9 % | 24,7 % | 0 € |
| 25.000 € | 2.850 € | 11,4 % | 26,5 % | 0 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 14,1 % | 28,2 % | 0 € |
| 40.000 € | 7.209 € | 18,0 % | 31,7 % | 0 € |
| 50.000 € | 10.548 € | 21,1 % | 35,1 % | 0 € |
| 60.000 € | 14.233 € | 23,7 % | 38,6 % | 0 € |
| 70.000 € | 18.264 € | 26,1 % | 42,0 % | 0 € |
| 80.000 € | 22.464 € | 28,1 % | 42,0 % | 252 € |
| 100.000 € | 30.864 € | 30,9 % | 42,0 % | 1.251 € |
| 150.000 € | 51.864 € | 34,6 % | 42,0 % | 2.853 € |
| 300.000 € | 115.529 € | 38,5 % | 45,0 % | 6.354 € |
Auffällig ist der Abstand zwischen beiden Sätzen: Bei 50.000 Euro zahlst du im Schnitt 21,1 %, auf den nächsten Euro aber 35 %. Eine Gehaltserhöhung wird also stärker besteuert als dein bisheriges Einkommen. Wie viel davon netto ankommt, zeigt der Artikel zur Grenzbelastung 2026.
Splittingtarif: Steuer für Ehepaare und Lebenspartner
Bei der Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, darauf der Grundtarif angewendet und das Ergebnis verdoppelt. Das senkt die Steuer, weil die Kurve progressiv ist: Zwei Hälften werden niedriger belastet als eine große Summe. Die Spalte „Einzeln“ zeigt zum Vergleich die Steuer, wenn derselbe Betrag bei einer einzelnen Person zu versteuern wäre.
| Gemeinsames Einkommen | Steuer (Splitting) | Durchschnittssatz | Einzeln | Vorteil |
|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | 870 € | 2,9 % | 4.217 € | 3.347 € |
| 40.000 € | 3.140 € | 7,9 % | 7.209 € | 4.069 € |
| 50.000 € | 5.700 € | 11,4 % | 10.548 € | 4.848 € |
| 60.000 € | 8.434 € | 14,1 % | 14.233 € | 5.799 € |
| 80.000 € | 14.418 € | 18,0 % | 22.464 € | 8.046 € |
| 100.000 € | 21.096 € | 21,1 % | 30.864 € | 9.768 € |
| 120.000 € | 28.466 € | 23,7 % | 39.264 € | 10.798 € |
| 160.000 € | 44.928 € | 28,1 % | 56.064 € | 11.136 € |
Der Splittingvorteil wächst mit dem Abstand zwischen den beiden Einkommen. Verdienen beide Partner gleich viel, bringt das Splitting gegenüber zwei Einzelveranlagungen nichts. Der Vorteil in der Tabelle gilt deshalb für den Fall, dass praktisch ein Partner das gesamte Einkommen erzielt. Für die monatliche Lohnsteuer bestimmt die Steuerklassenwahl, wie dieser Vorteil verteilt wird.
Wie du dein zu versteuerndes Einkommen findest
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dein Brutto. Es ergibt sich in vier Schritten: Du nimmst die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, ziehst die Werbungskosten ab (mindestens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro), danach Sonderausgaben (mindestens die Pauschale von 36 Euro, dazu zählen Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung) und außergewöhnliche Belastungen. Den Endbetrag nach allen Abzügen und Freibeträgen, etwa dem Kinderfreibetrag von 9.756 Euro je Kind und Jahr (beide Elternteile zusammen), findest du im Steuerbescheid als „zu versteuerndes Einkommen“. Mehr zu den Abzügen im Ratgeber Werbungskosten 2026 und zur Rückzahlung im Artikel Steuererstattung maximieren.
So haben wir gerechnet
Die Steuerbeträge folgen dem Tarif des § 32a EStG für 2026, wie er im amtlichen Programmablaufplan des Bundesfinanzministeriums hinterlegt ist; es wird auf volle Euro abgerundet. Der Grenzsteuersatz ist die Steigung des Tarifs an der jeweiligen Stelle. Die Tabellen berücksichtigen weder Kirchensteuer noch Besonderheiten wie die Fünftelregelung, Kapitalerträge oder Progressionsvorbehalt. Mit dem Einkommensteuerrechner kannst du den Betrag für dein eigenes zu versteuerndes Einkommen berechnen, die Methodik steht auf der Seite Methodik.
Berechne deine Steuer: Im Einkommensteuerrechner gibst du dein zu versteuerndes Einkommen ein, wählst Einzel- oder Zusammenveranlagung und siehst Steuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.
Zum Einkommensteuerrechner →Verfasst von Redaktion Steuerrechner.de · Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2026
Die Redaktion von Steuerrechner.de recherchiert und aktualisiert alle Inhalte auf Basis der offiziellen Programmablaufpläne des Bundesfinanzministeriums und der aktuellen Beitragssätze der Sozialversicherung.
Quellen & weiterführende Links
Alle Angaben in diesem Artikel beruhen auf den folgenden amtlichen Quellen und wurden beim Verfassen geprüft:
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Aktuelle Steuergesetze, Programmablaufpläne (PAP) und amtliche Hinweise zur Lohnsteuer und Einkommensteuer.
- Statistisches Bundesamt (Destatis)
Offizielle Verdienststatistiken, Medianlöhne nach Branchen und Regionen, alle vier Jahre aktualisiert.
- Bundesagentur für Arbeit – Sozialversicherung
Beitragssätze zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Bezugsgrößen und Beitragsbemessungsgrenzen.
Stand: Oktober 2026 · Alle Werte ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wende dich an dein Finanzamt oder einen Steuerberater.
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